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   BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 157/80   

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https://dejure.org/1982,11179
BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 157/80 (https://dejure.org/1982,11179)
BSG, Entscheidung vom 21.04.1982 - 4 RJ 157/80 (https://dejure.org/1982,11179)
BSG, Entscheidung vom 21. April 1982 - 4 RJ 157/80 (https://dejure.org/1982,11179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtigkeit eines Versicherungsverlaufs; Feststellungsklage; Vollständigkeit eines Versicherungsverlaufs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen

    Nach der Auskunft über den Versicherungsverlauf ist ihm die Möglichkeit eröffnet, wegen der Art der Anrechnung bestimmter Versicherungszeiten, beispielsweise unter dem Gesichtspunkt einer sich etwa ergebenden Begrenzung der für die Pflichtbeiträge maßgebenden Arbeitsentgelte nach § 6 Abs. 1 AAÜG i.V.m. der Anl. 3, eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 SGG zu erheben (vgl. BSG, Urteil vom 21. April 1982, 4 RJ 157/80, SozR 1500 § 55 Nr. 19; auch Urteil vom 13. April 1983, RJ 24/82, SozR 5280 § 17 Nr. 4).
  • LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 6 KN 31/99

    Anspruch auf Berücksichtigung des Verdienstes, für den Beiträge zu freiwilligen

    Die Klage des Klägers zu 2. ist als Feststellungsklage zulässig ( vgl. BSG, Urteil vom 21.04.1982, - 4 RJ 157/80 - SozR 1500 § 55 Nr. 19).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 78/82

    Verlorene Versicherungskarte - Ersatzkarte - Wiederauffinden der alten Karte

    Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) kann nicht nur die Beitragsentrichtung als solche sein, wie dies § 55 Abs. 2 SGG klarstellt, sondern auch die Höhe des zugrunde liegenden versicherungspflichtigen Entgelts (vgl BSG SozR 1500 § 55 Nr. 19).
  • BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90

    Anrechnung von Zeiten des militärischen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft als

    Die Vormerkung sollte nur "beweissichernd" das berechtigte Interesse des Versicherten daran durchsetzen, daß die Tatsachen, die in einem Leistungsfall möglicherweise von Bedeutung sein können, vollständig und richtig festgestellt werden (BSG SozR 1500 § 55 Nr. 19; SozR 2280 § 17 Nr. 4; SozR 2200 § 1251 Nr. 127).
  • BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Wie der Senat bereits entschieden hat (SozR 1500 § 55 Nr. 25 m.N.), erfaßt die Vorschrift auch die Feststellung, ob bestimmte freiwillige Beiträge bei der Halbbelegung für Ausfallzeiten den Pflichtbeiträgen gleichstehen (hier nach Art. 2 § 54a Abs. 2 AnVNG ); diese - weite - Auslegung trägt dem Bedürfnis nach verbindlichen Vorabklärungen vor späteren Rentenfeststellungen Rechnung (zur Feststellungsklage wegen der Beanstandung speziell eines Versicherungsverlaufes s. noch SozR 1500 § 55 Nr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - L 22 R 81/10
    Stattdessen sah § 17 Abs. 1 Satz 1 DEVO als Nachweis für die gespeicherten Daten die Übersendung eines Versicherungsverlaufes vor, der in zeitlicher Reihenfolge die von den Versicherten zurückgelegten u. a. Beitragszeiten, die Höhe des in den einzelnen Zeiten versicherten beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts und eine Bezeichnung der zurückgelegten Zeiten zu enthalten hatte (§ 17 Abs. 1 Satz 3 DEVO), der vom Versicherten auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft werden sollte und dessen Richtigstellung bei Mängeln unter Beifügung geeigneter Beweismittel (§ 17 Abs. 2 Sätze 1 und 3 DEVO) gerichtlich gefordert werden konnte (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 21. April 1982 - 4 RJ 157/80, abgedruckt in SozR 1500 § 55 Nr. 19).
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